Wir suchen Betriebs- und Arbeitsmediziner (m/w/d) in ganz Deutschland – bei Interesse melden Sie sich gerne bei uns unter info@medisinn.comWir suchen Betriebs- und Arbeitsmediziner (m/w/d) in ganz Deutschland – bei Interesse melden Sie sich gerne bei uns unter info@medisinn.comWir suchen Betriebs- und Arbeitsmediziner (m/w/d) in ganz Deutschland – bei Interesse melden Sie sich gerne bei uns unter info@medisinn.comWir suchen Betriebs- und Arbeitsmediziner (m/w/d) in ganz Deutschland – bei Interesse melden Sie sich gerne bei uns unter info@medisinn.com
Mental Health Survey
Psychische Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz ist seit 2013 ergänzend zu den physischen Belastungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes gesetzlich vorgeschrieben – für jedes Unternehmen in Deutschland ab dem ersten Mitarbeitenden.
Für eine besonders effiziente Umsetzung dieser Pflicht bieten wir den Mental Health Survey (MHS) an. In diesem Verfahren wird mithilfe durchgängig positiv formulierter Fragen die Belastung und Beanspruchung getrennt erhoben und zu einem Index verrechnet – es wird also nicht nur festgestellt, welche Anforderungen bestehen, sondern auch, wie diese bei den Mitarbeitenden ankommen.
So entsteht ein Gesamtbild, welches eine belastbare Grundlage für anschließende Maßnahmen bildet. Individuelle Fragen können in diesem Verfahren je nach Bedarf eines Unternehmens beliebig ergänzt werden.
Eine zweistufige Abfrage erfasst zuerst die Arbeitsanforderungen und -bedingungen (Belastung), dann deren individuelle Wirkung auf den Menschen (Beanspruchung). Aus beidem entsteht ein Index, der zeigt, wie kritisch die Ausprägungen tatsächlich sind.
Positive Formulierungen
Die Fragen sind positiv statt negativ formuliert. So legt die Fragestellung keine Antwort nahe – das Ergebnis bildet die Ist-Situation ehrlich ab.
Bedarfsorientierte Ausrichtung
Zum Standardfragebogen lassen sich eigene Fragen ergänzen. Wir begleiten den gesamten Prozess – von Informationsmaterial bis zu maßgeschneiderten Maßnahmen.
KI generiert
Wissenschaftlich fundiert
Der MHS ist ein zertifiziertes Screening-Verfahren, evaluiert nach DIN EN ISO 10075-3 und ausgerichtet an den Leitlinien von GDA und BAuA.
So läuft es ab
1
Beratung und Kickoff
Ziele, Zugangsoption und Kommunikation im Unternehmen abstimmen.
2
Befragung
Digital, anonym, auf Wunsch mehrsprachig – per E-Mail-Einladung oder alternativem Zugang.
3
Auswertung
Index aus Belastung und Beanspruchung, Auswertung ab zehn Rückläufen.
4
Maßnahmen
Handlungsschwerpunkte ableiten, umsetzen und die Wirksamkeit prüfen.
Erhoben werden fünf Themenfelder
Arbeitsinhalt und -aufgabeArbeitsorganisationSoziale BeziehungenArbeitsumgebungArbeitszeit und -mittel
Sie möchten den Fragebogen selbst ausprobieren?
Über unseren Demozugang verschaffen Sie sich in wenigen Minuten einen Eindruck vom Ablauf der Befragung – unverbindlich und ohne Anmeldung.
Erhebung nach DIN EN ISO 10075-3, zertifiziertes Screening-Verfahren nach den Leitlinien von GDA und BAuA.
Erfüllt die gesetzliche Pflicht
Seit 2013 sind Unternehmen ab einer beschäftigten Person zur Beurteilung psychischer Belastungen verpflichtet.
Digital und ortsunabhängig
Teilnahme jederzeit und von jedem Endgerät aus, auf Wunsch mehrsprachig.
Anonym und DSGVO-konform
SSL-verschlüsselt, Serverstandort Deutschland, Auswertung erst ab zehn Rückläufen.
Aussagekräftig messbar
Belastung und Beanspruchung werden getrennt erhoben und zu einem Index verrechnet.
Zeitsparend
24 Aussagen in rund zehn Minuten – den Rest übernehmen wir.
Psychische Gefährdungsbeurteilung
Häufige Fragen
Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es?
Zentral ist § 5 Arbeitsschutzgesetz: Neben körperlichen sind auch psychische Gefährdungen zu beurteilen. Ergänzend gelten Betriebssicherheitsverordnung und Technische Regeln für Arbeitsstätten, je nach Branche weitere Vorschriften.
Was passiert bei Nichtdurchführung?
Das ist ein Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz. Die Geschäftsführung haftet für Folgen und Kosten, Bußgelder sind möglich.
Wie oft ist die Beurteilung durchzuführen?
Wir empfehlen alle ein bis drei Jahre. Früher, sobald sich Arbeitsbedingungen ändern – etwa beim Wechsel ins Homeoffice.
Was beinhaltet der MHS?
24 Aussagen zu den Bereichen mit dem größten Einfluss auf psychische Überlastung: Zusammenarbeit, Aufgabengestaltung, Organisation und Arbeitsmittel. Grundlage sind die GDA-Leitlinien.
Belastung oder Beanspruchung – was ist der Unterschied?
Belastung sind die Anforderungen der Arbeit selbst, etwa Zeitdruck oder unklare Vorgaben – zunächst wertneutral.
Beanspruchung ist, wie diese bei der einzelnen Person ankommen. Dieselbe Situation wirkt bei verschiedenen Menschen unterschiedlich.
Für welche Unternehmen eignet sich der MHS?
Für alle Branchen ab etwa 15 Beschäftigten – zur Wahrung der Anonymität werten wir erst ab zehn Rückläufen aus.
Welche Zugangsoptionen gibt es?
Regulär per E-Mail-Einladung mit persönlichem Zugangscode. Ist das nicht gewünscht, versenden Sie ein Einladungsschreiben selbst – die Zugangsvariante stimmen wir im Kickoff ab.
Wie ist der Datenschutz geregelt?
SSL-verschlüsselt, Serverstandort Deutschland, Auswertung erst ab zehn Beantwortungen. Ein Bezug zu einzelnen Personen ist zu keiner Zeit möglich.
Bereitgestellte E-Mail-Adressen löschen wir spätestens einen Monat nach Projektabschluss.
Die psychische Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden ist entscheidend für Ihren Unternehmenserfolg
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich individuell beraten – wir zeigen Ihnen, wie die Umsetzung in Ihrem Unternehmen ablaufen könnte.
Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns kurzfristig bei Ihnen zurück.
Ihre Anfrage konnte nicht übermittelt werden. Bitte versuchen Sie es erneut oder schreiben Sie uns an info@medisinn.com.
Ihre Angaben aus dem Pflichten-Check haben wir in die Nachricht übernommen – Sie können sie jederzeit ändern oder löschen.
✓
Vielen Dank!
Ihre Anfrage wurde erfasst. Wir melden uns in Kürze.
Pflichten-Check
Welche Pflichten gelten für Ihr Unternehmen?
Diese Website nutzt Cookies
Wir verwenden Cookies und vergleichbare Techniken, damit die Website funktioniert, und – mit Ihrer
Einwilligung – um ihre Nutzung auszuwerten und Ihnen passende Inhalte auszuspielen. Sie können Ihre
Auswahl jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ im Fußbereich ändern.
Weitere Angaben finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ihre Auswahl wird in diesem Browser gespeichert und lässt sich
jederzeit über „Cookie-Einstellungen" im Fußbereich ändern.