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Mental Health Survey

Psychische Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz ist seit 2013 ergänzend zu den physischen Belastungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes gesetzlich vorgeschrieben – für jedes Unternehmen in Deutschland ab dem ersten Mitarbeitenden.

Für eine besonders effiziente Umsetzung dieser Pflicht bieten wir den Mental Health Survey (MHS) an. In diesem Verfahren wird mithilfe durchgängig positiv formulierter Fragen die Belastung und Beanspruchung getrennt erhoben und zu einem Index verrechnet – es wird also nicht nur festgestellt, welche Anforderungen bestehen, sondern auch, wie diese bei den Mitarbeitenden ankommen.

So entsteht ein Gesamtbild, welches eine belastbare Grundlage für anschließende Maßnahmen bildet. Individuelle Fragen können in diesem Verfahren je nach Bedarf eines Unternehmens beliebig ergänzt werden.

24Fragen
10 Min.pro Person
100 %anonym
ab 15Beschäftigten

Besonderheiten des Mental Health Surveys (MHS)

Illustration: zwei Personen am Arbeitsplatz, dazwischen eine Batterieanzeige als Sinnbild für Belastung

Zweistufiges Verfahren

Eine zweistufige Abfrage erfasst zuerst die Arbeitsanforderungen und -bedingungen (Belastung), dann deren individuelle Wirkung auf den Menschen (Beanspruchung). Aus beidem entsteht ein Index, der zeigt, wie kritisch die Ausprägungen tatsächlich sind.

Illustration: Team am Arbeitsplatz, Sinnbild für positiv formulierte Fragen

Positive Formulierungen

Die Fragen sind positiv statt negativ formuliert. So legt die Fragestellung keine Antwort nahe – das Ergebnis bildet die Ist-Situation ehrlich ab.

Illustration: Personen steigen eine Treppe hinauf, Sinnbild für schrittweise Maßnahmen

Bedarfsorientierte Ausrichtung

Zum Standardfragebogen lassen sich eigene Fragen ergänzen. Wir begleiten den gesamten Prozess – von Informationsmaterial bis zu maßgeschneiderten Maßnahmen.

Illustration: wissenschaftlich fundierte Befragung mit AuswertungKI generiert

Wissenschaftlich fundiert

Der MHS ist ein zertifiziertes Screening-Verfahren, evaluiert nach DIN EN ISO 10075-3 und ausgerichtet an den Leitlinien von GDA und BAuA.

So läuft es ab

  1. 1

    Beratung und Kickoff

    Ziele, Zugangsoption und Kommunikation im Unternehmen abstimmen.

  2. 2

    Befragung

    Digital, anonym, auf Wunsch mehrsprachig – per E-Mail-Einladung oder alternativem Zugang.

  3. 3

    Auswertung

    Index aus Belastung und Beanspruchung, Auswertung ab zehn Rückläufen.

  4. 4

    Maßnahmen

    Handlungsschwerpunkte ableiten, umsetzen und die Wirksamkeit prüfen.

Erhoben werden fünf Themenfelder
Arbeitsinhalt und -aufgabeArbeitsorganisationSoziale BeziehungenArbeitsumgebungArbeitszeit und -mittel

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Über unseren Demozugang verschaffen Sie sich in wenigen Minuten einen Eindruck vom Ablauf der Befragung – unverbindlich und ohne Anmeldung.

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Ihre Vorteile auf einen Blick

Wissenschaftlich evaluiert

Erhebung nach DIN EN ISO 10075-3, zertifiziertes Screening-Verfahren nach den Leitlinien von GDA und BAuA.

Erfüllt die gesetzliche Pflicht

Seit 2013 sind Unternehmen ab einer beschäftigten Person zur Beurteilung psychischer Belastungen verpflichtet.

Digital und ortsunabhängig

Teilnahme jederzeit und von jedem Endgerät aus, auf Wunsch mehrsprachig.

Anonym und DSGVO-konform

SSL-verschlüsselt, Serverstandort Deutschland, Auswertung erst ab zehn Rückläufen.

Aussagekräftig messbar

Belastung und Beanspruchung werden getrennt erhoben und zu einem Index verrechnet.

Zeitsparend

24 Aussagen in rund zehn Minuten – den Rest übernehmen wir.

Psychische Gefährdungsbeurteilung

Häufige Fragen

Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es?

Zentral ist § 5 Arbeitsschutzgesetz: Neben körperlichen sind auch psychische Gefährdungen zu beurteilen. Ergänzend gelten Betriebssicherheitsverordnung und Technische Regeln für Arbeitsstätten, je nach Branche weitere Vorschriften.

Was passiert bei Nichtdurchführung?

Das ist ein Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz. Die Geschäftsführung haftet für Folgen und Kosten, Bußgelder sind möglich.

Wie oft ist die Beurteilung durchzuführen?

Wir empfehlen alle ein bis drei Jahre. Früher, sobald sich Arbeitsbedingungen ändern – etwa beim Wechsel ins Homeoffice.

Was beinhaltet der MHS?

24 Aussagen zu den Bereichen mit dem größten Einfluss auf psychische Überlastung: Zusammenarbeit, Aufgabengestaltung, Organisation und Arbeitsmittel. Grundlage sind die GDA-Leitlinien.

Belastung oder Beanspruchung – was ist der Unterschied?

Belastung sind die Anforderungen der Arbeit selbst, etwa Zeitdruck oder unklare Vorgaben – zunächst wertneutral.

Beanspruchung ist, wie diese bei der einzelnen Person ankommen. Dieselbe Situation wirkt bei verschiedenen Menschen unterschiedlich.

Für welche Unternehmen eignet sich der MHS?

Für alle Branchen ab etwa 15 Beschäftigten – zur Wahrung der Anonymität werten wir erst ab zehn Rückläufen aus.

Welche Zugangsoptionen gibt es?

Regulär per E-Mail-Einladung mit persönlichem Zugangscode. Ist das nicht gewünscht, versenden Sie ein Einladungsschreiben selbst – die Zugangsvariante stimmen wir im Kickoff ab.

Wie ist der Datenschutz geregelt?

SSL-verschlüsselt, Serverstandort Deutschland, Auswertung erst ab zehn Beantwortungen. Ein Bezug zu einzelnen Personen ist zu keiner Zeit möglich.

Bereitgestellte E-Mail-Adressen löschen wir spätestens einen Monat nach Projektabschluss.

Die psychische Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden ist entscheidend für Ihren Unternehmenserfolg

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich individuell beraten – wir zeigen Ihnen, wie die Umsetzung in Ihrem Unternehmen ablaufen könnte.

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