Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement (BEM)

Die Wiedereingliederung von Mitarbeiter:innen, die beispielsweise nach einem längeren Krankheitsausfall wieder in den Betrieb zurückkehren, bedarf nicht zuletzt auch ärztlichen Beistands. Wir helfen Ihnen und betroffenen Mitarbeitenden bei einer gesunden Wiedereingliederung ins Unternehmen.

Die Bedeutung von Betrieblichem Wiedereingliederungsmanagement (BEM)

Unter betrieblichem Wiedereingliederungsmanagement, kurz BEM, versteht man grundsätzlich

  • die Integration behinderter Menschen in das Arbeitsleben,
  • die stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben nach längerer Krankheit sowie
  • das Eingliederungsmanagement nach Sozialgesetzbuch IX § 84.

Die Wiedereingliederung von Mitarbeiter:innen an ihren Arbeitsplatz nach Krankheit oder bei Schwerbehinderung, der Erhalt ihrer Erwerbsfähigkeit und die Reduzierung von Fehlzeiten sind für die Mitarbeitenden von entscheidender sozialer und für die Unternehmen von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Durch die Novellierung des SGB IX sind die Unternehmen verpflichtet, tätig zu werden.

Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement mit professioneller Unterstützung

Der Betriebsarzt kann dabei auf vielfältige Weise unterstützen. Als Präventionsspezialist auf allen Ebenen. Als Begleiter des betroffenen Menschen.

In Vernetzung mit außerbetrieblichen Leistungsträgern wie Integrationsamt , Rehabilitationsträger, Arbeitsamt, Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungsträger, Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK), etc. werden die Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben für den/die einzelne:n Mitarbeiter:in abgeklärt und koordiniert.

Wir unterstützen Sie gerne dabei – sprechen Sie uns jetzt an.

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